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    Antworten auf Fragen wie: „Wofür ist die Ausländerbehörde zuständig?“, „Warum muss ein Geflüchteter seinen Pass vorlegen?“, oder „Was muss ich zum Thema „Mitwirkungspflicht“ beachten?“

    Liebe Engagierte in der Asyl- und Integrationsarbeit,

    immer wieder haben Sie bei der Unterstützung Geflüchteter mehr oder weniger direkt mit der Ausländerbehörde zu tun. „Wofür ist die Ausländerbehörde zuständig?“, „Warum muss ein Geflüchteter seinen Pass vorlegen?“, oder „Was muss ich zum Thema „Mitwirkungspflicht“ beachten?“ sind nur Beispiele Ihrer Fragen.

    Um die Arbeitsfelder und Zuständigkeiten der Ausländerbehörde kennen zu lernen und sich über verschiedene Themen von der sogenannten „Mitwirkungspflicht“, über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder eine Passverlängerung zu informieren, laden wir Sie herzlich

    zu drei Raumschaftsveranstaltungen ein.

    Mi, 10. Oktober für die Raumschaft Laupheim

    (Stadt Laupheim sowie die Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen)

    Um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Laupheim

    Referentin Frau Schwab, Ausländerbehörde Stadt Laupheim


    Mi, 10. Oktober für die Stadt Biberach

    (Inkl. den Ortsteilen Mettenberg, Ringschnait, Rissegg/Rindenmoos und Stafflangen)

    um 18 Uhr im uBUNTu, dem neuen Begegnungstreff in der Waldseer Str. 12/1

    Referentin Frau Neubrand, Ausländerbehörde der Stadt Biberach


    Mi, 24. Oktober 2018 für den Landkreis Biberach

    (alle Gemeinden des Landkreises außer der Stadt Biberach und der Raumschaft Laupheim)

    um 18:00 Uhr im uBUNTu in der Waldsser Str. 12/1

    Referent Herr Scheel, Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde im Landkreis Biberach.


    Nach den Informationen durch die Ausländerbehörde haben Sie Gelegenheit Ihre persönlichen Fragen zu stellen!


    Bitte beachten Sie für Ihre Teilnahme:

    Im Landkreis Biberach gibt es drei Ausländerbehörden. Welche im Einzelfall zuständig ist, hängt vom Wohnort des Geflüchteten ab. Bitte nehmen Sie dementsprechend an der für Sie passenden Veranstaltung teil.

    Falls Ihnen die Teilnehme an diesem Termin nicht möglich sein sollte, haben Sie alternativ die Gelegenheit an den anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Beachten Sie dann bitte, dass die Referentinnen/der Referent nicht für Ihre Einzelfälle zuständig ist!

    Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung bei brass(at)caritas-biberach-saulgau.de
    bzw. Frau Blessing für Laupheim blessing(at)diakonie-biberach.de

    Herzliche Grüße, das Team der Ökumenischen Flüchtlingsarbeit von Caritas und Diakonie in Kooperation mit Anja Harter, Flüchtlingsbeauftragte des Landkreises Biberach

Sitzungssaal des Rathauses
Marktpl. 1, 88471 Laupheim

10. 10. 2018, 18:00 Uhr



Raumschaftsveranstaltungen zum Thema Ausländerbehörde Laupheim