Wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrungen bei Asylbescheiden haben Asylbewerber nun ein Jahr Zeit, Klage gegen ihre ablehnenden Bescheide einzulegen. Vielleicht entzerrt das die angespannte Lage bei den Verwaltungsgerichten ein wenig.
In einem aktuellen Urteil hat der VGH Baden-Württemberg entschieden, dass die regelmäßig vom BAMF in ablehnenden Asylbescheiden genutzte Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist. Damit wurde durch ein Obergericht eine Frage geklärt, die bislang von Verwaltungsgerichten uneinheitlich beurteilt wurde:
http://www.asyl.net/startseite/nachrichten/artikel...http://www.asyl.net/startseite/nachrichten/artikel...
Bernhard Rieger (02.05.17)
www.asyl-bw.de - Portalseite der Arbeits- und Helferkreise Asyl in Baden-Württemberg
Nachtrag 03.05.17: Wichtiger Hinweis:
Auf jeden Fall sollte man darauf achten, die Klagefrist bzw. Antragsfrist von einer Woche bzw. zwei Wochen, einzuhalten. Die Fristen laufen ab Zustellung des Bescheides (Datum auf dem Briefumschlag bei Postzustellungsurkunde bzw. Datum auf der Postliste); maßgeblich ist der Eingang der Klage, des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutzes beim Gericht (Eingang im Fax-Gerät, Eingang im Briefkasten des Gerichts (vor 24 h!!!), zur Protokoll bei der Rechtsantragsstelle bzw. Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten). Für eine wirksame Klageerhebung/Antragsstellung darf die Unterschrift nicht fehlen.
Sofern eine Frist mal verpasst wurde und man feststellt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung falsch war, dann könnte diese Entscheidung event. das Verfahren retten, wenn im konkreten Fall die Rechtsbehelfsbelehrung falsch war und dann die Jahresfrist galt. Darauf sollte man es aber nicht ankommen lassen.
Jürgen Blechinger
Jurist, Bereich Flucht, Migration u. Interkulturelle Kompetenz
(rechtlich-sozialpolitisch), Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe
Referent für Migration und Flüchtlinge / Stabsstelle Migration,
Diakonisches Werk Baden