Flüchtlingsunterbringung in Rot an der Rot im Jahr 2017

Artikel AB – KW 49
Flüchtlingsunterbringung in Rot an der Rot im Jahr 2017

Rechtliche Situation

Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-
FlüAG) hat der Landkreis bzw. das Landratsamt als untere Aufnahmebehörde die ihm
zugeteilten Personen unterzubringen. Die Zuteilung erfolgt nach einem Schlüssel, der sich
aus dem Anteil des Landkreises an der Bevölkerung des Landes errechnet. Die vorläufige
Unterbringung endet u.a. mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels oder spätestens 24 Monate
nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde.
Im Anschluss daran teilt der Landkreis die in die Anschlussunterbringung einzubeziehenden
Personen den kreisangehörigen Gemeinden zu. Die Zuteilung der Personen an die
Gemeinden erfolgt ebenfalls nach einem Schlüssel, der sich aus deren Anteil an der
Bevölkerung des Landkreises errechnet. Diese Zuteilungsquoten sind in der Verordnung des
Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO
FlüAG) festgelegt. Grundsätzlich besteht für diese Personen die Möglichkeit, privaten
Wohnraum selbst anzumieten. Gelingt ihnen dies nicht, so ist die Gemeinde für die
Unterbringung zuständig, um deren Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Allgemeine Situation im Landkreis
Kamen im Jahr 2015 mehr als 2.000 Flüchtlinge in den Landkreis Biberach, werden es in
2016 voraussichtlich rund 1.100 Personen sein. Nach Baden-Württemberg kommen derzeit
monatlich rund 3.500 Personen. Aufgrund der veränderten Situation wird der Landkreis rund
1.000 Plätze in seinen Gemeinschaftsunterkünften bis Ende 2017 abbauen. Unterkünfte
werden geschlossen und Verlegungen von Flüchtlingen in andere Gemeinschaftsunterkünfte
vorgenommen.
Die aktuelle Situation und auch die neu eingeführte Wohnsitzauflage führen dazu, dass die
Zuweisungen in die Gemeinden wieder ansteigen werden. Aktuell leben rd. 1.800 Flüchtlinge
in den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises, ein hoher Anteil wird in den nächsten
Monaten ein Bleiberecht erhalten und damit eine Wohnsitzauflage für eine Gemeinde.
Das Landratsamt Biberach wird auch weiterhin an der bisherigen Unterbringungsstrategie im
Landkreis festhalten und eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf die
Gemeinden im Landkreis ansteuern. Standorte von Gemeinschaftsunterkünften werden bei
der Quotenberechnung entsprechend berücksichtigt.
Nachdem der Landkreis die Zuweisungen in den letzten Monaten zurückgefahren hat, wird
er diese nun wieder aufnehmen und monatlich 50-60 Personen vorrangig an die Gemeinden
verteilen, die im Quotenminus sind und in den letzten Monaten nur wenige oder keine
Personen aufgenommen haben.

Unterbringungssituation in Rot an der Rot
Das aktuelle Zuteilungsmodell des Landkreises zur vorläufigen Unterbringung und zur
Anschlussunterbringung weist eine Aufnahmesoll der Gemeinde Rot zum Stand 31.12.2016
von ca. 41 Personen aus. Der Landkreis geht dabei bis Ende 2017 von einer
Aufnahmenotwendigkeit von 500-600 Personen aus.
Im Jahr 2017 ist mit einem weiteren Anstieg der in der Anschlussunterbringung
unterzubringenden Personen zu rechnen. Dies führt für Rot an der Rot zu einer geplanten
Aufnahme von insgesamt etwa 50 Personen bis Ende 2017. Ob und wie hoch diese Zahl
dann tatsächlich liegen wird, zeigen die weiteren Entwicklungen wie Familiennachzüge sowie
die allgemeine Flüchtlingssituation im Kreis und im Land.
Vor Kurzem ging das Landratsamt auf die Gemeinden zu, die ein Soll bei der
Flüchtlingsunterbringung haben, da die Unterbringung dieser Personen drängt. Da aktuell
weder eine Erstunterbringung noch eine Anschlussunterbringung in unserer Gemeinde
bestand bzw. besteht, liegt die Zuweisungsquote für Rot bei 100 %.

Weiteres Vorgehen – Wohnungen gesucht
Die Verwaltung stellt derzeit ein Unterbringungskonzept auf, insbesondere für die Personen,
die in den nächsten Wochen zugewiesen werden. Mit dem Landkreis wurde besprochen,
dass die Zuweisung Mitte/Ende Januar 2017 erfolgt. So bleibt Zeit für eine gute Information
der Bürgerinnen und Bürger und um die Unterbringungen entsprechend herzurichten und
auszustatten.
Auch bei allen Anstrengungen wird es uns nicht gelingen, 50 Personen in öffentlichen
Gebäuden unterzubringen. Daher möchte ich Sie heute neben der Information auch um Ihre
Unterstützung bitten, falls Sie Wohnraum haben, den Sie für Flüchtlinge zur Verfügung
stellen können. Bitte wenden Sie sich gerne an mich unter E-Mail: rathaus(at)rot.de.

Informationsmöglichkeiten
In der kommenden Gemeinderatssitzung am Montag, 12.12.16 werde ich das Thema
Flüchtlingsunterbringung mit dem Gemeinderat beraten. Daneben steht der Beschluss der
„Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“ auf der
Tagesordnung. Dies hilft uns bei einer vereinfachten Abrechnung der Miete und
Nebenkosten für unsere Unterbringungsräume mit dem Landkreis.
Am Donnerstag, 12.01.2017 um 20 Uhr wird in der Festhalle in Rot eine Bürgerinformation
gemeinsam mit dem Landratsamt und den Kirchen stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen
Termin bereits vor. Hier stehen wir dann gerne für Fragen zur Verfügung und erläutern
ausführlich die weitere Vorgehensweise in Rot an der Rot.

Irene Brauchle, Bürgermeisterin


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