Der Kreisjugendring legt Förderprogramm "Ankommen" auf.

„Flüchtling sein heißt: die Heimat verlassen müssen ohne eigene Schuld, ohne Sicherheit – nur mit einem Herzen voll Hoffnung." Heinz Körber

Flüchtlinge, die in den Landkreis Biberach kommen, sind in der Regel zunächst in einer für sie komplett neuen und ungewohnten Situation. Sie kennen die hiesigen Gewohnheiten und Bräuche nicht, müssen sich hier einleben. Nach einer sehr schwierigen Flucht, die sie aus einem Krisengebiet hier hergebracht hat und auf der sie oft Diskriminierung und Ablehnung erfahren haben, kommen sie hier an und wollen und müssen sich hier zurechtfinden. Sie sprechen oft kein oder nur sehr schlecht Deutsch und haben keinen Kontakt zu Einheimischen oder Migrantenorganisationen. Neben einer adäquaten Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sind vor allem Hilfestellungen bei der Orientierung im Alltag und der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung wichtig, damit sie sich hier zurechtfinden. Dass sie erfahren, was bei uns wichtig und geboten ist, welche Angebote und Mitmachmöglichkeiten es bei uns gibt und was es braucht, um im Alltag mit unseren Regeln des Zusammenlebens zurecht zu kommen.

In den Kommunen ist das Engagement von Vereinen, Initiativen, Helferkreisen und Organisationen zur Integration von Zugezogenen, Einheimischen und Flüchtlingen vielfältig. Es sind Angebote vorhanden, die das soziale Miteinander, die Gemeinschaft und den Kontakt unter den Teilnehmer*innen fördern. Oder Angebote, die dazu dienen können, dass Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen, dass sie sich über den persönlichen Kontakt besser orientieren können und gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz erfahren und lernen, was bei uns das Zusammenleben ausmacht. Dazu benötigt es nicht viel, nur die Bereitschaft sich auch für Flüchtlinge zu öffnen (was in Deutschland schon immer gut geklappt hat). Doch manchmal scheitern Ideen für ein Angebot vor Ort, weil das nötige Geld fehlt. Hier möchte das Förderprogramm „Ankommen“ des Kreisjugendrings Biberach ansetzen. Denn das Recht auf ein menschenwürdiges Leben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt für alle hier lebenden Menschen gleichermaßen.

Weitere Infos gibt es im untenstehenden PDF-Dokument.



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