Newsletter Flüchtlingsrat Nr. 207

Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,

die neue Bundesregierung hat nun offiziell ihre Arbeit aufgenommen — und gleich der erste Gesetzesentwurf, mit dem der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte neu geregelt werden soll, verheißt flüchtlingspolitisch nichts Gutes für die neue Legislaturperiode. Aber es gibt auch Erfreuliches zum Thema Familiennachzug zu berichten: So gab es ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das ehemals unbegleiteten Minderjährigen, die nun die Flüchtlingseigenschaft haben, neue Möglichkeiten für den Elternnachzug auch nach dem 18. Geburtstag eröffnet. Auch erschienen einige sehr nützliche Arbeitshilfen zum Familiennachzug, die Sie unter „Publikationen & Materialien“ abrufen können.
Ganz herzlich möchten wir Sie einladen zu unserem „Fachtag Syrien“, der am 12. Mai in Offenburg stattfinden wird. Die aktuelle Situation in Syrien wird dabei ebenso im Fokus stehen wie die Themen Familienzusammenführung, Aufenthaltsverfestigung und Widerufsverfahren, Politisches Engagement von syrischen Geflüchteten sowie Wohnen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Podiumsdiskussion. Über Ihre Anmeldung bis zum 7. Mai freuen wir uns sehr. Außerdem möchten wir Sie auf unsere Veranstaltungsreihe „Die Roma sind nicht schuld am Krieg in Syrien“ aufmerksam machen. An sieben Terminen an verschiedenen Orten in Baden-Württemberg (Heidelberg, Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Nürtingen, Esslingen und Pforzheim) wird die Situation der Minderheit der Rom*nija aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens erörtert. Wie gewohnt haben wir auch weitere Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche im Programm, diese finden Sie in der Kategorie „Veranstaltungshinweise“.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und schöne Frühlingstage!

Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.



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