Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
die neue Bundesregierung hat nun offiziell ihre Arbeit aufgenommen
— und gleich der erste Gesetzesentwurf, mit dem der Familiennachzug
für subsidiär Schutzberechtigte neu geregelt werden soll, verheißt
flüchtlingspolitisch nichts Gutes für die neue Legislaturperiode.
Aber es gibt auch Erfreuliches zum Thema Familiennachzug zu
berichten: So gab es ein wegweisendes Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH), das ehemals unbegleiteten Minderjährigen, die
nun die Flüchtlingseigenschaft haben, neue Möglichkeiten für den
Elternnachzug auch nach dem 18. Geburtstag eröffnet. Auch erschienen
einige sehr nützliche Arbeitshilfen zum Familiennachzug, die Sie
unter „Publikationen & Materialien“ abrufen können.
Ganz
herzlich möchten wir Sie einladen zu unserem „Fachtag
Syrien“, der am 12. Mai in Offenburg stattfinden wird. Die
aktuelle Situation in Syrien wird dabei ebenso im Fokus stehen wie
die Themen Familienzusammenführung, Aufenthaltsverfestigung und
Widerufsverfahren, Politisches Engagement von syrischen Geflüchteten
sowie Wohnen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer
Podiumsdiskussion. Über Ihre Anmeldung bis zum 7. Mai
freuen wir uns sehr. Außerdem möchten wir Sie auf unsere
Veranstaltungsreihe „Die
Roma sind nicht schuld am Krieg in Syrien“ aufmerksam machen.
An sieben Terminen an verschiedenen Orten in Baden-Württemberg
(Heidelberg, Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Nürtingen, Esslingen und
Pforzheim) wird die Situation der Minderheit der Rom*nija aus den
Staaten des ehemaligen Jugoslawiens erörtert. Wie gewohnt haben wir
auch weitere Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche im
Programm, diese finden Sie in der Kategorie „Veranstaltungshinweise“.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und schöne Frühlingstage!
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.