Viele Geflüchtete aus Eritrea werden aufgefordert, einen Pass zu beschaffen. Dafür müssen die allermeisten zur eritreischen Botschaft gehen und eine Reueerklärung unterschreiben. Für Menschen mit einem subsidärem Schutz hat das Bundesverwaltungsgericht am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass die Abgabe einer Reueerklärung und die damit verbundene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht zumutbar ist. Die Personen sollen einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5, 6 AufenthV bekommen. Was bedeutet das für die Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Familiennachzug?
Referent: Samuel Kupffer (Rechtsanwalt Heidelberg)
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.
Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.