Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –
Die beiden großen christlichen Kirchen nehmen anlässlich der Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss des Deutschen Bundestages Stellung zu drei Gesetzentwürfen und einem Antrag, die die weitere Aussetzung bzw. die Ermöglichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten betreffen.
Bereits in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben die beiden Kirchen anlässlich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 20. März 2017 Stellung zu dem nun erneut angesprochenen Themenfeld genommen.
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