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    Der Bundestag hat zahlreiche Änderungen im Asylrecht beschlossen, in namentlicher Abstimmung.

    Überregional, 25.02.2016 (Robert Michalla, ©Schwäbische Zeitung)

    Berlin/Ravensburg rom/dpa
    Der Bundestag hat zahlreiche Änderungen im Asylrecht beschlossen, in namentlicher Abstimmung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • Bestimmte Flüchtlingsgruppen — unter anderem Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“ — sollen in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden.
    • Während ihres Aufenthalts dort dürfen Flüchtlinge den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, das Asylverfahren ruht.
    • Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Betroffen sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.
    • Über einen Umweg sollen aber auch „subsidiär Geschützte“, vor allem aus Syrien, Angehörige nachholen können: Ihre Partner oder Kinder, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene mit diesen Ländern vereinbart werden.
    • Wer als Asylbewerber Zugang zu Integrationskursen bekommt, soll einen Teil der Kosten dafür — zehn Euro monatlich — selbst tragen.
    • Abschiebungen sollen erleichtert werden. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein.

    Mit "Ja" votierten:

    • Thomas Bareiß (CDU), Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen
    • Martin Gerster (SPD), Wahlkreis Biberach
    • Andreas Jung (CDU), Wahlkreis Konstanz
    • Volker Kauder (CDU), Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen
    • Roderich Kiesewetter (CDU), Wahlkreis Aalen-Heidenheim
    • Lothar Riebsamen (CDU), Wahlkreis Bodensee
    • Josef Rief (CDU), Wahlkreis Biberach
    • Ronja Schmitt (CDU), aus Ulm
    • Waldemar Westermayer (CDU), aus Leutkirch
    • Heinz Wiese (CDU), aus Ehingen

    Mit "Nein" votierten:

    • Agnieszka Brugger (Grüne), Wahlkreis Ravensburg
    • Annette Groth (Linke), Wahlkreis Bodensee
    • Hilde Mattheis (SPD), Wahlkreis Ulm

    Mattheis ist die einzige, die im Vergleich zur Abstimmung über das Asylpaket I ihr Stimmverhalten änderte. Hatte sie sich am 15. Oktober 2015 noch ihrer Stimme enthalten, votierte sie diesmal gegen die Gesetzesänderungen.

    Insgesamt votierten 429 Abgeordnete mit "Ja", 147 mit "Nein", 4 enthielten sich und 50 gaben ihre Stimme nicht ab.

    Unterschrift Foto: Der Bundesadler spiegelt sich während einer Aktuellen Stunde in einer Scheibe des Bundestags. Bild: Kay Niet-Feld, ©Schwäbische Zeitung