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    Sammelabschiebungen Balkan

    Liebe Mitglieder, Initiativen, Beratungsstellen, Aktive... der Flüchtlingsarbeit in BW

    In der Folge des „Asylkompromisses“ (Sichere Herkunftsstaaten-Regelung zu Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) sowie der Asylschnellverfahren bei Flüchtlingen aus dem Kosovo intensiviert das Land Baden-Württemberg seine Rückkehr- und Abschiebepraxis erneut. In den folgenden Wochen soll es deswegen pro Woche jeweils 2 Sammelabschiebungen ab Baden-Airpark geben. Hier die voraussichtlichen Termine:

    Bevorstehende Sammelabschiebungen nach Serbien (Belgrad) und Mazedonien (Skopje):
    immer Montag ca. 10 Uhr am 13., 20. und 27. Juli sowie am 3., 10., 17. und 24. August.
    VORSICHT: Die Polizei kommt in der Nacht von Sonntag auf Montag!

    Bevorstehende Sammelabschiebungen in das Kosovo (Pristina)
    immer Mittwoch ca. 9.30 Uhr am 15., 22. und 29. Juli, am 5., 12., 19. und 26. August sowie am 2. September.
    VORSICHT: Die Polizei kommt in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch!

    Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Abschiebung von Flüchtlingen, die Sie unterstützen, bevorstehen könnte, weil diese „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind UND / ODER
    wenn Sie der Auffassung sind, dass Abschiebungshindernisse vorliegen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht berücksichtigt hat oder die aktuell (also zeitlich nach dem ablehnenden Asylbescheid) entstanden sind, können Sie den Flüchtlingen dabei helfen, die Abschiebung doch noch zu vermeiden, indem Sie gemäß der "Leitlinien des Innenministerium Baden-Württemberg für die Rückkehr- und Abschiebepraxis im Land" vom 24.3.15 einen schriftlichen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung stellen.

    Hierbei unterstützen wir Sie gerne oder vermitteln an Beratungsstellen oder AnwältInnen. Tel. Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats: 0711 55 32 83-4, E-Mail: info(at)fluechtlingsrat-bw.de

    Falls Sie von Abgeschobenen Kenntnis erhalten, bei denen die Abschiebung trotz möglicher Abschiebungshindernisse vollzogen wurde oder die nach der Abschiebung von einer unzumutbaren Lebenssituation betroffen sind, bitten wir Sie, uns eine Fallschilderung zukommen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Linder

QUELLE:

FLÜCHTLINGSRAT BADEN-WÜRTTEMBERG e.V.engagiert für eine menschliche Flüchtlingspolitik

Geschäftsstelle
Hauptstätter Straße 57, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 - 55 32 83-4 -- Fax.: 0711 - 55 32 83-5
E-Mail:info(at)fluechtlingsrat-bw.deWeb: www.fluechtlingsrat-bw.de