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Asyl & Flucht

Geflüchtete Menschen in der Stadt Biberach

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Interkultureller Stadtplan

Das Integrationsbüro der Stadt Biberach hat in Zusammenarbeit mit dem Projekt IKÖ³ des CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) einen interkulturellen Stadtplan für neu nach Biberach gezogene Personen entwickelt.

Die Idee des Stadtplanes ist es, mit Hilfe von Piktogrammen und Übersetzungen in verschiedene Sprachen, schnell einen Überblick zu wichtigen Anlaufstellen zu bekommen. Neu in Biberach lebende Personen können sich damit unterstützt in elf Sprachen – Albanisch, Arabisch, Deutsch, Französisch, Persisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Englisch – über die Adressen von Ämtern, Beratungsstellen und Sprachkursträgern informieren. Des Weiteren werden Anlaufstellen aus den Bereichen medizinische Versorgung und Freizeit genannt.

Hier finden sie die Online-Version des Stadtplanes: http://bit.ly/willkommen-in-biberach


Ausländerstelle der Stadt Biberach

Unterstützung von Flüchtlingen/Asylbewerbern mit Wohnsitz in Biberach bei Visaverfahren, Gestattungen, Duldungen usw.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
08:30 - 12:30 Uhr

Mittwochs zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr

Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351 519100
Fax: 07351 51585, E-Mail: auslaenderstelle(at)biberach-riss.de

Einbürgerung & Staatsangehörigkeit im Landkreis Biberach

Das Ordnungsamt des Landratsamts Biberach ist zuständig für den Bereich Staatsangehörigkeitswesen in Angelegenheiten der Einbürgerung mit den

Dienstleistungen:

  • Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
  • Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
  • Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
  • Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz
  • Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • Weitere Infomationen
Landkreis Biberach, Rollinstraße 9, 88400 Biberach

Telefon: 07351 52-6221
Fax 07351 52-5221
web: https://t1p.de/aeq0o


Weitere Informationen zum Thema Asyl

Hier erhalten Sie eine Broschüre zum Ablauf eines Asylverfahrens. (BAMF)

Informationen zu den wichtigsten Stationen im Ablauf des Asylverfahrens, die ein Asylsuchender durchlaufen muss finden Sie hier



Informationen über das Aufenthaltsgesetz, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.


Ansprechpartner

Daniel Poßeckert

  Stadt Biberach, Volkshochschule, Schulstraße 8, 88400 Biberach an der Riß

  07351-51-9199

  07351-51-85338

  integration(at)biberach-riss.de

  biberach-riss.de/Integration

Broschüre und Praxisbeispiele aus den Städten