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Asyl & Flucht

Geflüchtete Menschen in der Stadt Biberach

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Das neue Integrationsgesetz

"Fördern und Fordern" ist der Leitgedanke des neuen Gesetzes. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gebe es nun ein Bundesgesetz als rechtliche Grundlage für die Integration. Es sei sehr wichtig, Integration "als Angebot an die Menschen, die zu uns gekommen sind, zu sehen, aber auch als Erwartung: dass sie die deutsche Sprache lernen und dass sie sich an unsere Gesetze halten", so Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten durch das Integrationsgesetz frühzeitig Angebote vom Staat. Sie sind jedoch verpflichtet, sich auch selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.

  • Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit.
  • Es wird mehr Kapazitäten bei den Integrationskursen geben, damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen.
  • Integration ist schwierig, wenn zu viele Flüchtlinge in Ballungszentren ziehen. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen.
  • Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen - zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Am 1. August 2016 startete der Bund ein neues Programm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für 100.000 Arbeitsgelegenheiten.
  • Außerdem verzichtet die Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre in bestimmten Regionen auf die Vorrangprüfung. Dies erleichtert die Arbeitsaufnahme. Auch die hierzu notwendige Verordnung trat am 6. August 2016 in Kraft.

Die Regelungen im Einzelnen:

Frühzeitig Integrationskurse besuchen
Deutschkenntnisse und die Orientierung in unserer Gesellschaft sind von zentraler Bedeutung für die Integration. Mehr Flüchtlinge sollen frühzeitig Integrationskurse besuchen. Deshalb werden Teilnehmerzahlen erhöht und Kursträger verpflichtet, die Angebote zu veröffentlichen.
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Rechtssicherheit während der Ausbildung
Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.
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Bessere Steuerung durch Wohnsitzregelung
Wie kann Integration besser gelingen? Um zu verhindern, dass viele Flüchtlinge in Ballungsräume ziehen, kann künftig Asylbewerbern ein Wohnort zugewiesen werden.
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Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge
Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen. Der Bund legt ein Programm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für 100.000 Asylbewerber auf.
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Verzicht auf Vorrangprüfung
Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage - für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.
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Ausbildung ermöglichen
Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, wird die Ausbildungsförderung für sie ausgeweitet.
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Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab
Einen umfassenden Integrationsanreiz setzt die Bundesregierung mit Blick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Diese bekommt künftig nur, wer als anerkannter Flüchtling Integrationsleistungen erbracht hat.
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Einheitliche Regelung zur Aufenthaltsgestattung
Die Aufenthaltsgestattung entsteht für Asylsuchende künftig mit Ausstellung des Ankunftsnachweises. Damit wird sichergestellt, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen.
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Ansprechpartner

Daniel Poßeckert

  Stadt Biberach, Volkshochschule, Schulstraße 8, 88400 Biberach an der Riß

  07351-51-9199

  07351-51-85338

  integration(at)biberach-riss.de

  biberach-riss.de/Integration


Broschüre und Praxisbeispiele aus den Städten